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Das neue Entsendegesetz

Seit dem 01.07.2007 ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) auf die Gebäudereinigungsbranche ausgeweitet worden. Welche Konsequenzen können daraus für die betriebliche Vergabepraxis der Auftraggeber erwachsen?

Nach Auskunft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kann neben dem Unternehmer auch der Kunde eines Reinigungsunternehmens mit Bußgeldern in die Haftung genommen werden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass insbesondere der Kunde bei auffallend .billigen. Angebotspreisen durch erhebliche Einsparungen bei den Ausgaben für Reinigungsdienstleistungen profitiert. Rund 80 % der Kosten für Gebäudereinigung werden durch Lohn und lohngebundene Ausgaben verursacht. Erfolgt also ein Zuschlag auf ein Dumping-Angebot, das offensichtlich die tariflichen Vorgaben nicht einhält, kann auch der Auftraggeber juristisch belangt werden. Nach § 266a Strafgesetzbuch liegt hier u.U. eine Beteiligungstat wegen .Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. vor (Quelle: Rationell reinigen 09.2007).

Werden Mindestlohnverstöße festgestellt, so wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gezielt auch gegen den Auftraggeber Bußgeldverfahren einleiten, wenn der Auftraggeber diese Verstöße zumindest fahrlässig mitverursacht hat. Fahrlässigkeit wird angenommen,wenn der Auftraggeber weiß oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt von den Verstößen hätte wissen müssen. Es reicht hierbei nach Ansicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Entlastung des Kunden nicht aus, wenn er sich vom Dienstleister eine Selbsterklärung über die Einhaltung der Tarifverträge und der Vorschriften des AEntG ausstellen lässt. Mitentscheidend sei die Abfrage des Stundenverrechnungssatzes. Wenn sich aus diesem der Rückschluss auf eine wahrscheinliche untertarifliche Entlohnung ziehen lasse, werde neben dem Verfahren gegen das Reinigungsunternehmen auch gegen den Auftraggeber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ein Ermittlungsverfahren muss dabei nicht nur die Institution fürchten, sondern auch die verantwortlich handelnden Personen persönlich. Dies ist für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit diejenige Person, die auf Seiten des Auftraggebers den Reinigungsvertrag
unterzeichnet hat.

Das Thema Vergabe von Reinigungsdienstleistungen wird also durch das Arbeitnehmerentsendegesetz für Sie als Auftraggeber nicht einfacher. Meine Erfahrung zeigt, dass oftmals die Spanne zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter trotz eindeutiger Vorgaben enorm sein kann. Umso mehr ist eine kompetente Beurteilung der tariflichen Hintergründe eines Angebots wichtiger denn je. Die unter Umständen sich hieraus ergebenden juristischen Konsequenzen erfordern vielfach externen Beratungsbedarf. Als Insider auf dem Gebiet der Preisgestaltung und der Ausschreibung infrastruktureller Gebäudedienstleistungen biete ich Ihnen die Sicherheit, die Sie für eine ordnungsgemäße Vergabe benötigen.




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